§ 5 § 5 Erhöhung des Frauenanteils — Landes-Frauenförderungsgesetz
Gliederung
2. Abschnitt Besondere Bestimmungen für die Landesverwaltung § 4 Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
§ 5 § 5 Erhöhung des Frauenanteils
Rückverweise
Die Erhöhung des Frauenanteils in allen Verwendungsgruppen und leitenden Funktionen ist anzustreben, wenn der Anteil der Frauen jeweils weniger als der Anteil der Frauen an den unselbständig Beschäftigten in Vorarlberg beträgt.
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