§ 25 §25*)Inkrafttretensbestimmung zur Novelle LGBl.Nr. 4/2022 — Kinder- und Jugendgesetz
Rückverweise
Art. XLII des Gesetzes über Neuerungen im Zusammenhang mit Digitalisierung – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 4/2022, tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.
*) Fassung LGBl.Nr. 4/2022
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