§ 18 § 18*)Behörden — Kinder- und Jugendgesetz
Rückverweise
Behörde ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Bezirkshauptmannschaft.
*) Fassung LGBl.Nr. 26/2017
…1346 ABGB Rz 218). Eine solche Patronatsverpflichtung entsteht kraft Vertrags und nicht durch einseitiges Leistungsversprechen des Patrons ( Bollenberger/Kellner aaO Rz 4/22). [18] Hingegen können „weiche“ Patronatserklärungen einerseits unverbindliche Äußerungen, andererseits aber auch rechtlich verbindliche Handlungszusagen sein; liegt eine solche Handlungspflicht vor, kann deren Verletzung Schadenersatzansprüche…