(1) Dieses Gesetz tritt am 1. September 2006 in Kraft.
(2) Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes können ab dem der Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens mit diesem Gesetz in Kraft treten.
(3) Mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes tritt das Behindertengesetz, LGBl.Nr. 9/1994, in der Fassung LGBl.Nr. 7/1997, Nr. 58/2001 und Nr. 6/2004, außer Kraft.
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