(1) Art. XIV des Gesetzes zur Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung 2017 – Sammelgesetz, LGBl.Nr. 78/2017, tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft.
(2) Am 1. Jänner 2018 bei der Bezirkshauptmannschaft anhängige Anzeige- und Aufsichtsverfahren sind von dieser zu Ende zu führen.
*) Fassung LGBl.Nr. 78/2017
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