LandesrechtVorarlbergLandesesetzeWohnbauförderungsgesetz3. Abschnitt Förderung der Erneuerung von Wohnraum § 9*) Förderungsarten und Förderungswerber§ 11

§ 11§ 11*) Förderungskredite, Zuschüsse zum Schuldendienst und Einmalzuschüsse

In Kraft seit 11. April 2015
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