(1) Ziel der Förderung ist die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für das kulturelle Leben.
(2) Dabei ist auf die Vielfalt des kulturellen Lebens in seinen regionalen und überregionalen Zusammenhängen Bedacht zu nehmen.
(3) Inhaltliche Schwerpunkte sind Gegenwartskunst, Wissenschaft und Weiterbildung sowie Erschließung des kulturellen Erbes.
(4) Günstige Rahmenbedingungen sind insbesondere auch für die Teilhabe am kulturellen Geschehen sowie für die öffentliche Auseinandersetzung mit Kunst und Wissenschaft anzustreben.
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