(1) Art. XXII des Gesetzes über Neuerungen im Zusammenhang mit Digitalisierung – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 4/2022, ausgenommen die Änderungen betreffend die §§ 23 Abs. 7, 24 Abs. 4, 26 Abs. 2 und 3, 27 Abs. 3, 28 Abs. 4 und 34 Abs. 2, tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.
(2) Die Änderungen betreffend die §§ 23 Abs. 7, 24 Abs. 4, 26 Abs. 2 und 3, 27 Abs. 3, 28 Abs. 4 und 34 Abs. 2 durch LGBl.Nr. 4/2022 treten am 1. Juli 2022 in Kraft.
*) Fassung LGBl.Nr. 4/2022
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