§ 3 — Stiftungs- und Fondsgesetz
Gliederung
Rückverweise
Zur Errichtung einer Stiftung sind die Stiftungserklärung und die behördliche Genehmigung der Stiftung erforderlich. Rechtspersönlichkeit erlangt die Stiftung mit Erlassung des Genehmigungsbescheides.
Keine Ergebnisse gefunden