(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 1980 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die Vorarlberger Rettungsmedaille, LGBl.Nr. 6/1963, außer Kraft.
(3) Das Gesetz über eine Änderung des Rettungsgesetzes, LGBl.Nr. 8/2009, tritt am 1. Jänner 2009 in Kraft.
(4) Art. XXXIV des Landesverwaltungsgerichts-Anpassungsgesetzes – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 44/2013, tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.
(5) Am 31. Dezember 2013 beim ordentlichen Gericht anhängige Entschädigungsverfahren nach § 11 Abs. 1 sind nach den Vorschriften vor LGBl.Nr. 44/2013 zu beenden.
*) Fassung LGBl.Nr. 8/2009, 44/2013
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