§ 33 § 33 — Feuerpolizeiordnung
Gliederung
Aufbau und Dienstbetrieb der Feuerwehr, Aufnahme und Ausscheidung, Rechte und Pflichten ihrer Angehörigen werden unbeschadet der nachfolgenden Bestimmungen durch die von der Landesregierung zu erlassende Satzung näher geregelt.
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