Der Beginn des Unterrichtes richtet sich nach den Bestimmungen des Schulzeitgesetzes des Bundes. Der Unterricht darf nicht nach 17 Uhr enden; abweichend davon kann das Schulforum bzw. der Schulgemeinschaftsausschuss für Schüler ab der fünften Schulstufe das Ende des Unterrichtes für spätestens 18 Uhr ansetzen, wenn dies mit Rücksicht auf Fahrschüler oder aus anderen wichtigen Gründen, die bei der Stundenplangestaltung nicht berücksichtigt werden können, notwendig ist.
*) Fassung LGBl.Nr. 27/2004, 6/2014, 45/2018, 17/2020
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