(1) Art. IV der Schulrechtsanpassungsgesetz – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 17/2020, tritt – soweit Abs. 2 nicht anderes bestimmt – am 1. September 2019 in Kraft.
(2) Die Änderungen in den §§ 1, 2, 6, 7, 8, 11, 13, 17, 18, 24 und 30 treten, soweit sie die Umbenennung der „Neuen Mittelschule“ in „Mittelschule“ betreffen, am 1. September 2020 in Kraft. Weiters tritt die Änderung in § 36 Abs. 2 am 1. September 2020 in Kraft.
*) Fassung LGBl.Nr. 17/2020
Keine Verweise gefunden
Rückverweise