Codara
Recht
Themen
Über uns
Landesrecht
Vorarlberg
Landesesetze
Gesetz über die Einrichtung und die Aufgaben des Unvereinbarkeitsausschusses des Landtages
§ 6
§ 6 § 6*Außerkrafttreten
In Kraft seit 14. Mai 2014
Up-to-date
+K
Im Gesetz anzeigen
§ 6 § 6*Außerkrafttreten — Gesetz über die Einrichtung und die Aufgaben des Unvereinbarkeitsausschusses des Landtages
Im Gesetz anzeigen
Rückverweise
*) aufgehoben durch LGBl.Nr. 24/2014
Rückverweise
Keine Verweise gefunden