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Landesesetze
Gesetz über die Einrichtung und die Aufgaben des Unvereinbarkeitsausschusses des Landtages
§ 6
§ 6 § 6*Außerkrafttreten
In Kraft seit 14. Mai 2014
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§ 6 § 6*Außerkrafttreten — Gesetz über die Einrichtung und die Aufgaben des Unvereinbarkeitsausschusses des Landtages
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*) aufgehoben durch LGBl.Nr. 24/2014
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