LandesrechtVorarlbergLandesesetzeGeschäftsordnung für den Vorarlberger Landtag§ 56

§ 56§ 56Äußerungen des Landtages zu Fragen der Landesverwaltung

In Kraft seit 01. Mai 1973
Up-to-date

Unbeschadet des Entschließungsrechtes kann sich der Landtag, wenn er von der Landesregierung darum ersucht wird, zu Fragen der Landesverwaltung äußern.

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