§ 39 Generaldebatte — Geschäftsordnung für den Vorarlberger Landtag
Gliederung
Während und am Schlusse der Generaldebatte können nur Anträge auf Übergang zur Tagesordnung, auf Vertagung, auf Rückverweisung an den Ausschuss oder auf Zuweisung an einen anderen Ausschuss gestellt werden.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden