LandesrechtSteiermarkLandesesetzeLandtags-Wahlordnung 2004§ 90

§ 90Zuweisung der Mandate an die Bewerber der Parteilisten nach Maßgabe der Vorzugsstimmen, Reihung der nicht gewählten Bewerber, Zuweisung des Mandates an ausgeschiedene Mitglieder der Landesregierung

In Kraft seit 30. Januar 2024
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