§ 112 Außerkrafttreten
In Kraft seit 01. September 2004
Up-to-date
Gleichzeitig mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die Landtags-Wahlordnung 1960, LGBl. Nr. 81, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 62/2001, außer Kraft.
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