§ 50 Wahllokale für Wahlkartenwähler
In Kraft seit 01. Dezember 2022
Up-to-date
LTWO 1998
Gliederung
IV. Hauptstück Abstimmungsverfahren
1. Abschnitt Wahlort und Wahlzeit
§ 50 Wahllokale für Wahlkartenwähler
Wahlkartenwähler können ihre Stimme in jedem Wahllokal jener Gemeinde abgeben, in der die Wahlkarte ausgestellt wurde.
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