§ 43 Bezirkswahlvorschläge mit gleichen Wahlwerbern
In Kraft seit 01. Dezember 2022
Up-to-date
Weisen mehrere Bezirkswahlvorschläge im gleichen Wahlbezirk den Namen desselben Bewerbers auf, ist dieser von der Landeswahlbehörde aufzufordern, binnen acht Tagen, jedoch spätestens am 48. Tag vor dem Wahltag zu erklären, für welchen der Bezirkswahlvorschläge er sich entscheidet. Auf allen anderen Bezirkswahlvorschlägen wird er gestrichen. Wenn er sich in der vorgesehenen Frist nicht erklärt, wird er auf dem als ersten eingelangten Bezirkswahlvorschlag, der seinen Namen trug, belassen.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden