Anl. 4
In Kraft seit 01. Dezember 2022
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Anhänge
Anlage 4PDFLTWO 1998 · Salzburger Landtagswahlordnung 1998
§ 68 Amtlicher Stimmzettel des Wahlbezirkes
…jede wahlwerbende Partei eine gleich große Spalte vorzusehen, die zu enthalten hat: 1. die Listennummer, 2. einen Kreis, 3. die Parteibezeichnung einschließlich der allfälligen Kurzbezeichnung, 4. ein freies Feld zur Eintragung des Namens oder der Reihungsnummer eines Bewerbers der gewählten Parteiliste auf der jeweiligen Landesparteiliste, 5. Bewerberrubriken in der Reihenfolge der…
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