Anl. 2
In Kraft seit 01. Dezember 2022
Up-to-date
Anhänge
Anlage 2PDFLTWO 1998 · Salzburger Landtagswahlordnung 1998
§ 35 Ausstellung der Wahlkarte
…Sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind, ist die Gemeinde auch ermächtigt, die Passnummer selbstständig anhand der zentralen Evidenz gemäß § 22b Passgesetz 1992 zu überprüfen. (2) Im Fall des § 34 Abs 2 oder 3 hat der Antrag das ausdrückliche Ersuchen um den Besuch einer besonderen Wahlbehörde gemäß § 67 Abs…
Rückverweise