Anhänge
LTWO 1998 · Salzburger Landtagswahlordnung 1998
§ 23 Wählerverzeichnisse
…1) Die Wahlberechtigten sind in Wählerverzeichnisse einzutragen. Die Wählerverzeichnisse werden hinsichtlich der Wahlberechtigten mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde auf Grund der im Zentralen Wählerregister – ZeWaeR…
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