(1) Für die Wahl in den Landtag ist das Burgenland in sieben Wahlkreise eingeteilt.
(2) Die Wahlkreise umfassen folgende Gebiete:
Wahlkreis 1: den politischen Bezirk Neusiedl am See;
Wahlkreis 2: die Städte mit eigenem Statut Eisenstadt und Rust
sowie den politischen Bezirk Eisenstadt-Umgebung;
Wahlkreis 3: den politischen Bezirk Mattersburg;
Wahlkreis 4: den politischen Bezirk Oberpullendorf;
Wahlkreis 5: den politischen Bezirk Oberwart;
Wahlkreis 6: den politischen Bezirk Güssing;
Wahlkreis 7: den politischen Bezirk Jennersdorf.
Rückverweise
LTWO 1995 · Landtagswahlordnung 1995
§ 5 Wahlsprengel
…1) Gemeinden mit mehr als 500 Einwohnern und Gemeinden mit großer räumlicher Ausdehnung können nach Bedarf in zwei oder mehrere Wahlsprengel eingeteilt werden. (2) Für jeden Ortsverwaltungsteil (§ 1 Abs. 3 Burgenländische Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55, in der jeweils geltenden Fassung) und jeden Stadtbezirk…