§ 12 Kreiswahlbehörden
In Kraft seit 26. Januar 1996
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Die Bezirkswahlbehörden für den politischen Bezirk Neusiedl am See, Eisenstadt- Umgebung, Mattersburg, Oberpullendorf, Oberwart, Güssing und Jennersdorf sind zugleich Kreiswahlbehörden für ihre Wahlkreise. Die Bezirkswahlleiter in diesen Bezirken sind zugleich Kreiswahlleiter.
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