Rückverweise
LTWO 1995 · Landtagswahlordnung 1995
§ 49 Beginn der Wahlhandlung
…Stunde und in dem dazu bestimmten Wahllokal wird die Wahlhandlung durch den Wahlleiter eingeleitet, der der Wahlbehörde das Wählerverzeichnis nebst dem vorbereiteten Abstimmungsverzeichnis (Muster Anlage 4), die Wahlkuverts und die amtlichen Stimmzettel übergibt und ihr die Bestimmungen des § 18 über die Beschlußfähigkeit der Wahlbehörde vorhält. Der Wahlleiter hat der…
§ 52 Stimmabgabe
…zu machen und zwecks Wahrung des Wahlgeheimnisses mit sich zu nehmen. (3) Die Aushändigung eines weiteren amtlichen Stimmzettels ist in jedem Falle im Abstimmungsverzeichnis festzuhalten. (4) Der Name des Wählers, der seine Stimme abgegeben hat, wird von einem Beisitzer oder einer Hilfskraft der Wahlbehörde in das Abstimmungsverzeichnis unter fortlaufender Zahl und…