Anl. 2
In Kraft seit 29. Oktober 2024
Up-to-date
Rückverweise
LTWO 1995 · Landtagswahlordnung 1995
§ 34 Ausstellung der Wahlkarte
…ist anzugeben, an welche Adresse die Wahlkarte zu senden ist, falls eine sofortige persönliche Ausfolgung nicht erfolgt. Im Fall des § 33 Abs. 2 hat der Antrag das ausdrückliche Ersuchen um den Besuch durch eine Sonderwahlbehörde und die Angabe der Räumlichkeiten, wo der Antragsteller den Besuch durch eine Sonderwahlbehörde…
§ 54c Stimmabgabe im Wege der Briefwahl
…1) Das Wahlrecht kann von denjenigen Wahlberechtigten, denen gemäß § 33 Abs. 1 und 2 Wahlkarten ausgestellt wurden, innerhalb der Fristen des Abs. 2 im Wege der Übermittlung der verschlossenen Wahlkarte an die zuständige Gemeinde oder am Wahltag während…