Rückverweise
LTWO 1995 · Landtagswahlordnung 1995
§ 23 Wählerverzeichnisse
…zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. Nr. L 119 vom 04.05.2016 S. 1, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 314 vom 22.11.2016 S. 72, sowie kein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art…
§ 34 Ausstellung der Wahlkarte
…1) Die Ausstellung der Wahlkarte ist bei der Gemeinde, von der der Wahlberechtigte nach seinem Wohnsitz in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde, beginnend mit dem Tag der…
§ 27 § 27
…1) Innerhalb der Einsichtsfrist (§ 25 Abs. 1) kann jede Person, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, die entweder im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder für…