(1) Der Fonds ist Verantwortlicher nach Art. 4 Z 7 der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO), ABl. Nr. L 119 vom 04.05.2016 S. 1, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 74 vom 04.03.2021 S. 35.
(2) Der nach Abs. 1 Verantwortliche darf folgende Daten verarbeiten, soweit dies zum Zweck der Beurteilung der Voraussetzungen für die Gewährung, den Widerruf oder die Rückabwicklung und Rückforderung der Fondsleistung, der Vertragserrichtung, der Vertragsabwicklung, der Richtlinienkontrolle, der Sicherstellung von Forderungen, der Eigentumsübertragung und des Eigentumserwerbs, der Überwachung der bestimmungsgemäßen Verwendung gewährter Fondsleistungen und der Einhaltung von Beschränkungen, Auflagen oder Bedingungen und zur Bestätigung der Förderungsabwicklung jeweils notwendig ist:
a) von Bewerbern um Leistungen des Fonds: Identifikationsdaten, projektrelevante Daten, Daten über Kostenvoranschläge, Daten, die zur Prüfung der Voraussetzungen für die Gewährung einer Fondsleistung vorzulegen sind, Daten über die Art und das Ausmaß der nach diesem Gesetz und anderen Rechtsgrundlagen beantragten Leistungen;
b) von Darlehensnehmern: Identifikationsdaten, projektrelevante Daten, Kostenvoranschläge, Rechtsakte, die zur Prüfung der Voraussetzungen für die Gewährung einer Fondsleistung vorzulegen sind, Daten über Rechnungen, Daten über Sicherheiten, Daten über Bankverbindungen, Daten über erteilte Genehmigungen, Daten über Art, Ausmaß, Höhe und Dauer von nach diesem Gesetz und anderen Rechtsgrundlagen beantragten, gewährten und ausgezahlten Leistungen sowie deren Verwendung;
c) von Vertretungs- und Zustellbevollmächtigten der in lit. a und b genannten Personen: Identifikationsdaten, Erreichbarkeitsdaten;
d) von den Organen des Fonds: Identifikationsdaten, Erreichbarkeitsdaten, auch der jeweiligen Vertreter, Daten über Bankverbindungen.
(3) Der nach Abs. 1 Verantwortliche darf Daten nach Abs. 2 zum Zweck der Beurteilung der Voraussetzungen für die Gewährung, den Widerruf oder die Rückabwicklung und Rückforderung der Fondsleistung, der Vertragserrichtung, der Vertragsabwicklung, der Richtlinienkontrolle, der Sicherstellung von Forderungen, der Eigentumsübertragung und des Eigentumserwerbs, der Überwachung der bestimmungsgemäßen Verwendung gewährter Fondsleistungen und der Einhaltung von Beschränkungen, Auflagen oder Bedingungen, Auskunft in Steuerfragen, Bestätigung der Förderungsabwicklung oder der Ausübung der Aufsicht über den Fonds an
a) das Amt der Tiroler Landesregierung,
b) die Behörden des Bundes und die ordentlichen Gerichte,
c) Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Revisionsverbände bzw. externe Prüfer,
übermitteln, sofern diese Daten für die Erfüllung der diesen Einrichtungen bzw. Organen obliegenden Aufgaben oder für deren Mitwirkung erforderlich sind.
(4) Der nach Abs. 1 Verantwortliche hat die personenbezogenen Daten nach Abs. 2 längstens sieben Jahre nach der vollständigen Rückzahlung des Darlehens bzw. im Falle einer ablehnenden Entscheidung längstens sieben Jahre nach dieser zu löschen, soweit sie nicht in anhängigen Verfahren, zur Sicherstellung von Darlehen oder zum Widerruf von Darlehen weiter benötigt werden.
(5) Als Identifikationsdaten gelten:
a) bei natürlichen Personen der Familien- und der Vorname, das Geschlecht, das Geburtsdatum, allfällige akademische Grade, Standesbezeichnungen und Titel,
b) bei juristischen Personen und Personengesellschaften die gesetzliche, satzungsmäßige oder firmenmäßige Bezeichnung und hinsichtlich der vertretungsbefugten Organe die Daten nach lit. a sowie die Firmenbuchnummer, die Vereinsregisterzahl, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die Ordnungsnummer im Ergänzungsregister.
(6) Als Erreichbarkeitsdaten gelten Wohnsitzdaten und sonstige Adressdaten, die Telefonnummer, elektronische Kontaktdaten, wie insbesondere die E-Mail-Adresse und Telefax-Nummer, oder Verfügbarkeitsdaten.
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