Der Gesellschaft werden folgende vom Land Tirol als Träger von Privatrechten zu besorgende Aufgaben übertragen:
a) die Straßenverwaltung (§ 2 Abs. 7 des Tiroler Straßengesetzes) der B 179 Fernpassstraße einschließlich der Tragung der Straßenbaulast (§ 2 Abs. 8 des Tiroler Straßengesetzes),
b) die Projektierung, Errichtung, Erhaltung und der Betrieb dazugehöriger Nebenanlagen,
c) der Erwerb und die Veräußerung von Liegenschaften, Bestandsrechten, Dienstbarkeiten, sonstige Gebrauchsnahmen und Gebrauchsüberlassungen und die Durchführung von Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind.
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