LandesrechtTirolLandesesetzeErhebung der Marktgemeinde Reutte zur Stadtgemeinde

Erhebung der Marktgemeinde Reutte zur Stadtgemeinde

In Kraft seit 04. Mai 2024
Up-to-date

§ 1 § 1

Der Marktgemeinde Reutte wird die Bezeichnung „Stadtgemeinde“ verliehen.

§ 2 § 2

Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.