§ 9 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit — Wettunternehmergesetz, Tiroler
Rückverweise
Der Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist durch eine Bankgarantie oder eine Kreditrahmenbestätigung in der Höhe von mindestens 150.000,- Euro eines in der Europäischen Union oder in einem nach dem Recht der Europäischen Union gleichgestellten Staat gelegenen Geldinstituts mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens einem Jahr zu erbringen.