Der Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist durch eine Bankgarantie oder eine Kreditrahmenbestätigung in der Höhe von mindestens 150.000,- Euro eines in der Europäischen Union oder in einem nach dem Recht der Europäischen Union gleichgestellten Staat gelegenen Geldinstituts mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens einem Jahr zu erbringen.
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