In am 29. März 2019 anhängigen Verfahren nach dem 3. und 4. Abschnitt des Tiroler EU-Berufsangelegenheiten-Gesetzes, LGBl. Nr. 86/2015, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 144/2018, sind Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs und deren Familienangehörige den in § 2 Abs. 1 und 2 genannten Personen nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen weiterhin gleichgestellt.
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