(1) Zur Würdigung besonderer Leistungen auf dem Gebiet des Sports sind bestimmt:
a) die Tiroler Sportehrennadel in Gold mit Brillant,
b) die Tiroler Sportehrennadel in Gold,
c) das Tiroler Sportehrenzeichen.
(2) Die Tiroler Sportehrennadel in Gold mit Brillant ist als Steckorden aus echtem Sterling Silber, massiv geprägt und vergoldet anzufertigen. Sie hat einen dem Landeswappen entsprechenden Adler zu zeigen, der von einem Lorbeerkranz und der Aufschrift „Tiroler Sportehrennadel“ umgeben ist und in der Mitte einen Brillanten aufweist.
(3) Die Tiroler Sportehrennadel in Gold ist als Steckorden aus echtem Sterling Silber, massiv geprägt und vergoldet anzufertigen. Sie hat einen dem Landeswappen entsprechenden Adler zu zeigen, der von einem Lorbeerkranz und der Aufschrift „Tiroler Sportehrennadel“ umgeben ist.
(4) Das Tiroler Sportehrenzeichen ist als Steckorden aus echtem Sterling Silber, massiv geprägt und vergoldet anzufertigen. Es hat einen dem Landeswappen entsprechenden Adler zu zeigen, der von einem Lorbeerkranz und der Aufschrift „Tiroler Sportehrenzeichen“ umgeben ist.
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