(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 1 Abs. 4 und des § 2 Abs. 5 und 6 mit 1. Mai 2017 in Kraft.
(2) (Landesverfassungsbestimmung) § 1 Abs. 4 und § 2 Abs. 5 und 6 treten mit 1. Mai 2017 in Kraft.
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