(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt das Tiroler Vergnügungssteuergesetz 1982, LGBl. Nr. 60/1982, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 24/2011, außer Kraft.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise