Die Ermittlung von Daten kann insbesondere erfolgen durch:
a) die Verarbeitung eigener Daten,
b) die Beschaffung von Statistikdaten, insbesondere durch Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der Bundesstatistik, den statistischen Diensten anderer Länder sowie mit sonstigen Statistikproduzenten oder -betreibern,
c) die Beschaffung von Verwaltungsdaten,
d) die Beschaffung von veröffentlichten Daten und von Daten aus Registern der öffentlichen Verwaltung,
e) statistische Erhebungen.
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