Die Landesregierung hat nach Anhören der Tiroler Bergwacht durch Verordnung in einer Dienstvorschrift nähere Bestimmungen zu erlassen über:
a) die Anzahl, die örtliche Gliederung und die Festlegung des Mitgliederstandes der Einsatzstellen;
b) die Kriterien für die Aufnahme von Anwärtern;
c) den Inhalt und den Umfang der Aus- und Fortbildung sowie deren Durchführung;
d) die Gestaltung und Verwendung der Dienstkleidung;
e) die Erteilung von Dienstaufträgen und die Überwachung der ordnungsgemäßen Erfüllung von Dienstaufträgen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise