Rückverweise
Soweit es sich um Dienstnehmer handelt, die in einem Dienstverhältnis zu einer Gemeinde oder zu einem Gemeindeverband stehen, fallen die nach diesem Gesetz dem Dienstgeber zukommenden Aufgaben in den eigenen Wirkungsbereich.
…durch Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 15. Oktober 2024, LGBl 79/2024, wird zur Gänze aufgehoben. 2. Diese Entscheidung konnte gemäß §19 Abs4 VfGG ohne mündliche Verhandlung in nichtöffentlicher Sitzung getroffen werden.…