§ 61 Förderungsmaßnahmen — Waldordnung 2005, Tiroler
Förderungsmaßnahmen sind:
a) Beratung,
b) Schulung und Ausbildung,
c) Gewährung von Beihilfen und Ausgleichszahlungen,
d) Dienst- und Sachleistungen,
e) Beiträge zum Personalaufwand für die Gemeindewaldaufseher.
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