Die Stadt hat dafür zu sorgen, dass Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die unter beherrschendem Einfluss der Stadt stehen, dem Bürgermeister den nach den unternehmensrechtlichen Bestimmungen zu erstellenden Abschluss sowie einen Bericht über die Lage des Unternehmens übermitteln. Die Abschlüsse und Berichte sind vom Bürgermeister gesammelt in einem Beteiligungsbericht bis zum Beschluss über den nächstfolgenden Rechnungsabschluss der Stadt dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden