(1) Am Beginn der Sitzungen des Gemeinderates findet eine Aktuelle Stunde statt, in der jeweils ein Thema von stadtpolitischer Bedeutung ohne Beschlussfassung debattiert wird.
(2) Das Recht, für die Aktuelle Stunde ein Thema vorzugeben, kommt am Beginn der Funktionsperiode der nach der Wahl zum Gemeinderat stimmenschwächsten Gemeinderatspartei zu. In den folgenden Sitzungen wechselt das Recht zur Themenvorgabe im Rotationsprinzip von der stimmenschwächsten zur nächst stimmenstärkeren Gemeinderatspartei usw.
(3) Die Geschäftsordnung (§ 27) hat Regelungen über die Redezeit zu treffen. Dabei ist vorzusehen, dass die eine Hälfte der Redezeit zu gleichen Teilen auf die Gemeinderatsparteien und die andere Hälfte der Redezeit verhältnismäßig auf die Klubs nach der Anzahl ihrer Mitglieder und die nicht einem Klub angehörenden Gemeinderatsmitglieder aufzuteilen ist.
(4) In der konstituierenden Sitzung findet keine Aktuelle Stunde statt. Darüber hinaus findet keine Aktuelle Stunde statt, wenn die Sitzung
a) vom Bürgermeister aus besonderem Anlass oder zur Behandlung dringender Angelegenheiten,
b) nach § 20 Abs. 1 dritter Satz oder
c) ausschließlich zur Festsetzung des Voranschlages
einberufen wurde.
(5) Der Bürgermeister kann mit Zustimmung des Gemeinderates die Aktuelle Stunde von der Tagesordnung des Gemeinderates absetzen.
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