Die Stadt Innsbruck kann den Gemeinderatsparteien Förderungen gewähren. Näheres hat der Gemeinderat jeweils am Beginn seiner Funktionsperiode durch Beschluss festzulegen. Darin ist zwischen einer allgemeinen Parteienförderung und einem Beitrag zu den Wahlwerbungskosten, die den Gemeinderatsparteien aufgrund ihrer Teilnahme an der unmittelbar vorangegangenen Gemeinderatswahl entstanden sind, zu unterscheiden.
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