§ 24 — Landes-Polizeigesetz
Rückverweise
§ 24
Entfernung einer Person von einem öffentlichen Ort
Die Behörde kann eine Person, die einer nach diesem Gesetz ausgesprochenen Verweisung von einem öffentlichen Ort nicht unverzüglich Folge leistet, von einem öffentlichen Ort entfernen.
…dem Verwaltungsgericht: Bezirkshauptmannschaft Gmunden), den Beschluss gefasst: Die Revision wird zurückgewiesen. 1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Revisionswerberin in der Sache gemäß § 24 Abs. 4 Führerscheingesetz ( FSG ) aufgefordert, zum Zweck der Beurteilung ihrer gesundheitlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen binnen sechs Wochen den zur Erstattung…
…Die Revision erweist sich mit ihrem Vorbringen zur Verletzung der Verhandlungspflicht durch das Bundesverwaltungsgericht als zulässig und begründet: 20 Das Verwaltungsgericht kann gemäß § 24 Abs. 4 VwGVG von der Durchführung einer Verhandlung absehen, soweit durch Bundes oder Landesgesetz nicht anderes bestimmt ist, wenn die Akten erkennen lassen…