Die Förderung erfolgt insbesondere durch:
a) die Gewährung von einmaligen, mehrmaligen oder regelmäßigen, nicht rückzahlbaren Zuschüssen;
b) die Beratung in organisatorischer oder fachlicher Hinsicht;
c) die Bereitstellung von Räumen, Einrichtungsgegenständen und sonstigen Hilfsmitteln.
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