Nach Durchführung des Ermittlungsverfahrens sind die alten aufrechtbleibenden Bestimmungen und die beabsichtigten Maßnahmen zur Umgestaltung der Dienstbarkeit in einem Servituten-Regulierungs- oder Ablösungsplan zusammenzufassen. Werden Urkunden unbedeutend geändert, so genügt die Verfassung eines Anhanges.
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