Die Abtretung von Wald zur Ablösung von Forstnutzungsrechten ist dort, wo die Erhaltung des Waldes nach den allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnissen und nach den Standortverhältnissen dringend geboten ist, nur dann zulässig, wenn der Bestand des Waldes und die nachhaltige Bewirtschaftung gesichert bleiben.
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