Bei der Bestimmung der Bezugsorte ist einerseits auf die möglichst leichte Bringung der Forstprodukte durch die Berechtigten Rücksicht zu nehmen, andererseits darauf, daß nicht einzelne Teile des belasteten Gebietes übermäßig in Anspruch genommen werden und dadurch eine Gefährdung des nachhaltigen Ertrages eintritt.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise