§ 24 — Gemeinde-Bezügegesetz
Gliederung
Abschnitt VI Schluß- und Übergangsbestimmungen
§ 24
Rückverweise
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit 1. April 1972 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 25 der Tiroler Gemeindeordnung 1966, LGBl. Nr. 4, außer Kraft.
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