Rückverweise
§ 19
Mitteilungspflicht
Die Gemeinden sind verpflichtet, dem Gemeindeverband alle Mitteilungen zu machen, die für die Erfüllung der Aufgaben des Gemeindeverbandes notwendig sind.
…durch Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 3. September 2024, LGBl 75/2024, wird zur Gänze aufgehoben. 2. Diese Entscheidung konnte gemäß §19 Abs4 VfGG ohne mündliche Verhandlung in nichtöffentlicher Sitzung getroffen werden.…